Wie so einiges in Deutschland ist auch die Sache mit den Radarwarnen sehr verzwickt
Der Handel und der Besitz eines Radarwarners sind in Deutschland erstmal erlaubt.
Das “betriebsbereite Mitführen im Auto” hingegen – und das ist bereits der Fall, wenn das Kfz Ladekabel im Auto eingesteckt wurde – ist jedoch verboten.
Und hier steht es drin: im Paragraf 23 Abs. 1b der StVO.
Wer einen Radarwarner benutzt oder auch nur betriebsbereit im Auto hat, begeht schon mal eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro kann somit schon fällig werden. Bei Vorsatz sind es sogar schon 150 Euro.
Egal, welcher der beiden Fälle nun durch die Polizeibeamten nun festgestellt wurde, es kommen auf alle Fälle 4 Punkte in Flensburg dazu.